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Sonntag, 11. Juli 2010

Privatrecht獨逸國民法

Grundlagen:

2. Vertrag

1. Zustandekommen §145, §433

2. Erlöschen §146

1. Abgelehnt

2. nicht rechtzeitig angenommen

1. Erklärung der Annahme §130

1. Schweigen §311 §132

2. Annahmefrist §145-148

3. Dissens §154

3. Willenserklärung §130

4. Nichtigkeit.

1. Geschäftsunfähigkeit §104-105

2. Formmangel §125 Abs. 1

1. Folge:

3. Inhalt: §116 § 138

5. Anfechtung: §121-124

1. Irrtum: §133+§157

1. andere : §119, §157, Fall 12,14

2. Eigenschaftsirrtum §434 statt §119

2. Arglistige Täuschung+widerrechtliche Drohung §123

3. unrichtige Übermittlung §120

2. Vertretung und Vollmacht

1. Stellvertretung

1. Zulässigkeit §181

2. Willenserklärung §165-166

3. Handeln im Namen des Vertretenen(Alltagsleben) §164

4. Vertretungsmacht §166 Abs. 2

2. Vollmacht

1. Erteilung §167 Abs. 1

2. Form §167 Abs. 2

3. Beendigung §168 Abs. 1

4. Folge

1. Ohne Vertretungsmacht §177 Abs.1§179

2.

3. Verjährung, Limitation §311

4. Verwirken

5. Bedingtes Rechtsgeschäft

2.BGB-Schuldrecht

1. Grundlage

2. Geschäftliche Schuldverhältnisse §311

3. Vertragsfreiheit §433

4. Schuldinhalt §812,§315,§317

1. Stückschuld §275 Abs.1

2. Gattungsschuld Konkretisierung §243 Abs.2

5. Leistung

1. Ort §269

2. Holschuld §269 Abs.1

3. Schickschuld §270

6. Erlöschen der Schuldverhältnisse

1. Hinterlegung §372

2. Aufrechnung §...

3. Unmöglichkeit §275 Abs. 1

1. Objektiv §275 § 276

2. Anfäng-nachträglich §311 a.

3. Faktisch,praktisch §275 Abs. 2

4. Schadensersatz §280 §283 §285 I

5. Schicksal des Gegenleistungsanspruchs §326

7. Der Kaufvertrag §433

1. Leistungsgefahr §275,276

2. Gegenleistungsgefahr §446

3. BGB-Sachrecht

1. Besitz §994 §985 §932 §854

2. Eigentum §903

1. Verkehrssicherungspflicht §823

2. Eigentürmer-Besitzerverhältnis §985

1. Bösgläubigkeit §987

2. Rechtshängigkeit §999

3. Eigentumsstörung §1004

4. Eigentumserwerb §929

3. Eigentum

1. Bewegliche

1. Rechtsgeschäftlich §937,

1. Vom Berechtigten §929

2. Vom Nichtberechtigtem §932

2. Originär

2. Grundstück §94 § 873-928

Verarbeitung §950,953,958

4.



Fall 1.
G hat sich ein neues Auto gekauft. Er bittet deshalb im September 2009 seinen am 10. 21. 1991 geborenen Neffen N, der Automechaniker lernt, seinen Gebrauchtwagen, der nach den im Handel üblichen Tabellen noch 8000€ wert ist, für etwa diesen Preis zu verkaufen. N ist einverstanden und findet schließlich den E, mit dem er sich unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des G Anfang Oktober 2009 einigt, dass dieser das Auto für 7000€ kauft. Die Übergabe des Wagens soll in einigen Tagen nach Urlaubsrückkehr des G stattfinden
Drei Tage später trifft N seinen bekannten B, der Kürzlich einen Autounfall hatte und unbedingt einen Ersatzwagen benötigt. N zeigt dem B den noch auf dem Hof des G stehenden Gebrauchtwagen, der dem B sofort zusagt. Als b erklärt, er werde das Auto für 8000€ nehmen, kann N nicht widerstehen und schließt unter Vorlage der Vollmacht einen entsprechenden Kaufvertrag ab.
Dem E teilt N telefonisch mit, er brauche nicht mehr zu kommen, das Auto sei anderweitig verkauft. Außerdem sei der Kaufvertrag sowieso unwirksam.
E geht daraufhin zu einem Anwalt und will wissen, ob er von G die Übereignung des Autos verlangen kann. .
甲得新車一,欲售舊者.遂遣其侄代為之,曰:易以蓋8000元可矣.其侄生於西元1991年10月21 日,素以機械工為業,許之,得甲全權授與文書. 不日侄與乙合議於西元2009年10月,約以7000元,及甲不日自遠方還,即交與是車.

侄有友人丙,舊車破損,將求新者.三日之後來,侄示以是車,丙乃求以8000元,侄不能絕,故假代理全權與立文書.

然後,電話告以乙,曰:車已售於人,且未嘗與爾立文書.
乙不知有權索是車否,乃適衙門問之.
Selbst entwickelte Lösung:
E hätte Recht auf Lieferung des Wagens, wenn ein zustande gekommener Kaufvertrags vorhanden wäre.
Vorausgesetzt, dass zwischen G und E ein wirksamer Kaufvertrags bestände.
Nach BGB § 433
*benötigt Vollmacht von G an N
Vorausgesetzt, dass N Vollmacht hat.+
Vorausgesetzt, dass N über 18 Jahre alt ist.+ ( 1991-2009, Oktober)FALSCH
*braucht keine schriftliche Form +
Vertrag zwischen B und G nicht zustande gekommen.FEHLT
E ist berechtigt, das Auto zu verlangen.

Richtige Lösung:
1. Übergabe zurecht, wenn Kaufvertrag zwischen E und G zustande kommt §433 +
2. Voraussetzung: gegenseitig übereinstimmende Willenserklärungen +
a. N ist nach §106 beschränkt geschäftsfähig +
b. §167, Abs. 1 erfolgt Vollmacht +
c. §172, ist Vertrag zwischen G und E +
d. §107 Braucht Genehmigung von G -
e. §165 nach aber kann wirksam sein, weil N Vollmachtvertretung hat. +
3. Vertrag zustande
4. Vollmacht nach dem ersten Kauf keine weitere Gültigkeit
5. §241, Leistungspflicht von Gläubiger +
6. Begründet

Fall 2.

V verkauft am 1. Januar ein Auto an K, beide vereinbaren, dass K den Kaufpreis bis zum Monatsende zahlen soll. Als K nicht zahlt, schickt V seinen Angestellten am 2. Februar zu K mit der Anweisung, dem K das Fahrzeug zu überbringen und nach dem Geld zu fragen. A übergibt das Fahrzeug im Namen des V. K nimmt es entgegen, verweigert aber weiterhin die Zahlung.

V ist empört und verlangt von K die Herausgabe des Wagens. K verwiegert dies mit der Begründung, dass er als Eigentümer des Fahrzeugs hierzu nicht verpflichtet ist.

Zu Recht?

Selbst entwickelte Lösung:

K wäre berechtigt, die Zahlungspflicht zu erfüllen,

wenn K von der Leistung belastet wäre § 433 Abs. 2

wenn zwischen K und V ein Kaufvertrag zustande gekommen ist § 433 +

wenn K kein Eigentümer ist ?????? FALSCH

ES FEHLT WEITERE RECHTSFOLGE .

Richtige Lösung:

1. Vertrag zustande gekommen

2.K wird doch Eigentürmer §929

3. K kann nur Zahlung verlangen, aber nicht Ware!!


Privatier Paul Pankratz bestellt im Januar bei der Schlosskellerei Fürst zu Hohenlhne-Öhringen in Öhringen 30 Flaschen Weißwein "1996er Riesling Eiswein". Es wird vereinbart, dass Ö den Wein am 20.02 frei Haus liefern und P ihn gleich bei Lieferung bezahlen soll. Am 13.02 reiste P für zwie Wochen geschäftlich nach Madrid. Die Weinbestellung hatte er vergesen . Als Ö's Angestellter Anselm Auerstein den Wein am 20.02 mit seinem Lieferwagen zum Anwesen ds P bringt, findet er dieses verlassen vor und erfährt von Nachbarn, dass P erst in einer Woche wieder zurückkommen werde. Aus Ärger über die nutzlose Fahrt fährt er auf dem Rückweg etwas zu schnell und kann deshalb den Zusammenstoß mit einem auf der linken Straßen seite entgegenkommenden Wagen , dessen Fahrer im Handschuhfach nach einer CD suchte und sich deshalb für einen Moment nicht auf dem Verkehr konzentrierte , nicht mehr verhindern. Bei dem Unfall gingen die 30 Flaschen Wein zu Bruch . P vom Urlaub zurückgekehrt, besteht auf der Lieferung des bestellten Weines . Ö dagegen verlangt Bezahlung , ohne nochmals liefern zu wollen.

1.Kann P von Ö Lieferung des bestellten Weines verlangen?

2. Kann Ö von P Bezahlung der zerstörten 30 Flaschen Wein verlangen?




1.LEISTUNGSBEFREIUNG DES SCHULDNERS

I. Kaufvertrag §433 I +

Anspruch entstanden

wenn unmöglich, erloschen. § 275 I

Unmöglichkeit +

Stückschuld +

Anspruch erloschen

LEISTUNGSBEFREIUNG DES GLÄUBIGERS

ii. Anspruch auf Kaufpreiszahlung §433 II

Kaufvertrag §433+

Anspruch entstanden

Erlischbar nach §326 I wenn Gläubiger unmöglich ist (§275 I):

Schuldverhältnis +

Unmöglichkeit +

Stückschuld +(Konkretisierung doch)

Anspruch erloschen.

GLÄUBIGERVERZUG


(Kaufvertrag, §433

Anspruch §275 1

Schuldart

Annahmeverzug?

ggf.>>>Konkretisierung?

[Angebot §294-296

Erfüllbarer Anspruch §271 §299

Schuldner zur Leistung bereit & im Stande §297

Gläubiger nimmt Leistung nicht an ]


Unmöglichkeit?

Anspruch erloschen?)

SCHADENSERSATZ

Wirksames Schuldverhältnis §433

Unmöglichkeit §275

Pflichtverletzung+Vertretenmüssen §280

Kausalerschaden+



SCHADENSERSATZ NEBEN DER LEISTUNG

Schuldverhältniss §433

Möglichkeit,unmöglichkeit

Fälligkeit §271

Mahnung §286 I

Pflichtverletzung §280 I

Vertretenmüssen §280 I

Kausaler Schaden.

SCHADENSERSATZ NEBEN DER LEISTUNG
Schuldverhältniss §433
Möglichkeit,unmöglichkeit
Fälligkeit §271
Mahnung §286 I
Pflichtverletzung §280 I
Vertretenmüssen §280 I
Kausaler Schaden.

RÜCKTRITT WEGEN NICHT RECHTZEITIGE LEISTUNG

Rücktritt:

Rücktrittserklärung+

Rücktrittsgrund:

nicht rechtzeitige Leistung:

Kaufvertrag 433 +

Möglichkeit der Leistung +

Fälligkeit +

Frist +

>>>>>Pflichtverletzung 323+




RÜCKTRITT WEGEN UNMÖGLICHKEIT SELTEN IN KLAUSUREN
Rücktrittserklärung+
Rücktrittsgrund
Unmöglichkeit §326:
Vertrag §323
Unmöglichkeit §275 I
Pflichtverletzung §280??? § 323 I


Beipiel>

Erwinn Ebmann besitzt ein Haus in Bamberg. Die Wohnung im Erdgeschoß bewohnt er selbst, doch das im ersten Stock gelegene 1-Zimmer-Appartment steht seit dem Auszug seiner Tochter leer. Da kiommtz E auf die I dee, das 1-Zimmer-Appartment möbliert an einen Studenten oder eine Studentin der Bamberger Universität zu vedrmieten.

Die zur Einrichtung erforderlichen Möbel kauft er am 5. Januar im Möbelhaus Dengelmart in Hassfurt. Die Möbel sollen bis Mitte März geliefert werden .l Als die Möbel am 31. März noch nicht eingetroffen sind, setzt E dem Möbelhauzs D mit Schreiben vom 5. April eine Liferfrist bis zum 25. April und erklärt, er werde die Ware nach fruchtlosem Fristablauf nicht mehr abnehmen. Als D die Möbel am Nachmittag des 30. April anliefern will, erklärt D erbost den Rücktritt vom Vertrag und verweigert Annahme und Bezahlung der Möbel, weil E die Nachfrist weit überschritten habe. Zudem habe er am Vormittag desselben Tages bereits Möbel gleichen Fabrikats im Einrichtungshaus Heubert in Hirschaid gekauft habe. Durch zwischenzeitliche Preiserhöhung musste er einen Mehrpreis von 150 Euro bezahlen.

Diesen Betrtag verlangt E von D ersetzt. Wegen der NIcht lieferung der Möbel durch D konnte E das Appartment nicht wie beabsichtigt zum Semesteranfang im April vermieten. Eine Vermietung des Appartements ist vielmehr erst zum 2. Juni möglich, da die bei H gekauften Möbel erst am 20. Mai angeliefert werden. Dadurch ist dem E ein Mietausfall von monatlich 300 € entstanden.



Kaufvertrag


Verspätet zugegangene Annahmeerklärung

Ist eine dem Antragenden verspätet zugegangene Annahmeerklärung dergestalt abgesendet worden, dass sie bei regelmäßiger Beförderung ihm rechtzeitig zugegangen sein würde, und musste der Antragende dies erkennen, so hat er die Verspätung dem Annehmenden unverzüglich nach dem Empfang der Erklärung anzuzeigen, sofern es nicht schon vorher geschehen ist. Verzögert er die Absendung der Anzeige, so gilt die Annahme als nicht verspätet.

如果提供者發出的讓對方接受的信在一般正常期限內沒正常到達,而他也立即在對方接受後說明這是遲的,那就(邏輯上算應該算作合同不生效).如果他不好好跟接收方說明,那這個接收還是有效的.

給弱智的解釋法:你在人那兒買東西,你寄個信過去說你要買某物.結果因信寄到晚了,人家收到前你等不及在別處先買了.然後人家收了你信後非要給你送貨,然後跟你要錢時: 你要是能在此時立即證明是郵局的事兒,那你就不用非得再買一次.要是你丫裝傻不理人家,人家一告你你就得再買一次....


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